1)  In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und      Kenntnisse der Berufsbildpositionen
     
     6.2 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
     6.2 Personalverwaltung
     6.3 Entgeltabrechnung


      fortzuführen.


2)  In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fähigkeiten und      Kenntnisse der Berufsbildpositionen


     3.4 Statistik

     4.3 Datenverarbeitung für kaufmännische Anwendung
     5.2 Buchführung
     5.3 Kostenrechnung

      fortzuführen

3)  In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig der Fertigkeiten und      Kenntnisse der Berufsbildpositionen

     5.1 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
     7    Büroorganisation
     8.1 Auftrags- und Rechnungsbearbeitung fortzuführen.

                                                                             

3.Ausbildungsjahr