1) In einem Zeitraum
von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.2 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
6.2 Personalverwaltung
6.3 Entgeltabrechnung
fortzuführen.
2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
die Fähigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.4 Statistik
4.3 Datenverarbeitung
für kaufmännische Anwendung
5.2 Buchführung
5.3 Kostenrechnung
fortzuführen
3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.1
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
7 Büroorganisation
8.1 Auftrags- und Rechnungsbearbeitung fortzuführen.
3.Ausbildungsjahr